AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

Allgemein gültige Geschäftsbedingungen zwischen der Frischcup GbR (im weiteren "Verkäufer" genannt) und seinen Vertragspartnern (im weiteren "Besteller" genannt) Stand Juli 2017

§ 1 Geltungsbereich

1) Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehender Beratungen und Auskünfte, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.

2) Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferung und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Annahme des Auftrages:

Die uns übergebenen Bestellungen sind für den Kunden unverbindlich und werden erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Erteilung der Faktura für uns rechtsgültig. Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

§ 3 Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Lieferzeit:

Die angegebenen Liefertermine sind annähernd, aber für uns unverbindlich. Wir können wegen Überschreitung der Lieferfrist in keiner Weise für entstandenen Schaden oder Gewinnentgang haftbar gemacht werden. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung der Lieferzeit durch den Verkäufer ist eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu stellen. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt oder Lieferverzögerung durch die Lieferanten, verlängern die Lieferfrist angemessen.

2.Versand und Verpackung:

Der Versand erfolgt unversichert auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wenn vom Besteller keine besonderen Vorschriften erteilt werden, deren Kosten der Besteller zu tragen hat, erfolgt der Versand nach bestem Ermessen. Die Versand- und Verpackungskosten trägt der Empfänger.

3. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlungsbedingungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, 14 Tage netto ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer.

Als Zahlungseingangstag gilt jener Tag, an dem die Zahlung bei uns tatsächlich eingelangt ist, im Falle der Banküberweisung der Buchungstag bei unserem Bankinstitut. Erfolgt die Warenlieferung in Teillieferungen, so wird mangels anderer Vereinbarung der Kaufpreis für die Teillieferung mit erfolgter Übergabe der Teillieferung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über der jeweiligen Bankrate berechnet, und es steht uns frei, den Auftrag zu stornieren und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzuverlangen. Der Besteller hat bei Überweisungen entstehende Zahlungsgebühren bei seinem Kreditinstitut zu tragen.

 

§ 4 Preise

Die Preise in unseren Preislisten sind, wenn nicht anders angegeben,  Nettopreise (Irrtümer und Änderungen vorbehalten). Sie gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ab Lager – ausschließlich Transport und Versicherung.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren, einschließlich aller Zubehör- und Nebenteile, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren Eigentum des Verkäufers.

 

6. Gewährleistung

Bei Kaufverträgen zwischen Kaufleuten ist die Rügeobliegenheit gemäß §§ 377, 378 HGB zu beachten. Demnach muss der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und etwaige Mängel anzeigen, wenn er seine Gewährleistungsansprüche nicht verlieren will. Zur Leistung von Ersatz für etwa erlittenen Schaden oder entgangenen Gewinn ist der Verkäufer in keinem Fall, weder aus Gründen der Gewährleistung noch der Lieferzeit, noch anderen wie immer benannten Ursachen, verpflichtet.

 

7. Gefahrenübergang:

Der Gefahrenübergang tritt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer ein. Der Besteller verpflichtet sich, die Ware sorgfältig zu behandeln, und haftet auch für unverschuldeten Verlust bzw. Beschädigung der Waren bis zur vollständigen Bezahlung.

 

Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Ludwigsburg als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
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